Wie sind die Gerichte aufgebaut?

Wie sind die Gerichte aufgebaut?

Der Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist vierstufig: 1) Amtsgericht, 2) Landgericht (LG), 3) Oberlandesgericht (OLG), 4) Bundesgerichtshof (BGH). Allerdings kann jeder Prozess höchstens drei Instanzen durchlaufen.

Was gibt es für Gerichte?

In Deutschland gibt es fünf Bereiche der so genannten Gerichtsbarkeit:

  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit.
  • Die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • Die Finanzgerichtsbarkeit.
  • Die Arbeitsgerichtsbarkeit.
  • Die Sozialgerichtsbarkeit.

Welche Gerichte gibt es auf Landesebene?

Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster. Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz mit Sitz in Koblenz. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes mit Sitz in Saarbrücken.

Was kommt nach Amtsgericht?

Nach dem Amtsgericht- ist also das Landgericht und nach dem Landgericht das Oberlandesgericht zuständig. Für eine Revision ist dagegen der Bundesgerichtshof (BGH) zuständig. Bei der Revision handelt es sich grundsätzlich um die III. Instanz, die auf die Berufung als II.

Was steht über dem Landgericht?

Das Landgericht ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst eines oder mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar.

Welche Gerichtsinstanzen Stufen gibt es?

Prozessarten. In der Judikative wird zwischen drei verschiedenen Prozessarten unterschieden.

  • Der Instanzenweg. Die folgenden Darstellungen zeigen, wie die verschiedenen Prozesse grob ablaufen.
  • Bezirks – / Kantonale Ebene.
  • Bundesebene.
  • Die weiteren Gerichte auf Bundesebene.
  • Föderalismus.
  • Transparenz.
  • Rechtsmittel.
  • Was ist das höchste Gericht in Deutschland?

    Bundesgerichtshof
    Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der Zivil- und Strafrechtspflege, der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit.

    Welche Gerichte gehören zur Verwaltungsgerichtsbarkeit?

    Die Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht grundsätzlich aus drei Instanzen. Erstinstanzlich sind die Verwaltungsgerichte, in zweiter Instanz die Oberverwaltungsgerichte und in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht tätig.

    Welche Gerichte gibt es wofür?

    Zuständig ist nach § 23 Nr. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) das Amtsgericht bei einem Streitwert bis zu 5.000 Euro. Das Landgericht ist nach §§ 71 I, 23 GVG bei einem Streitwert über 5.000 Euro zuständig. Anmerkung: In sehr seltenen Fällen kann ausnahmsweise das Arbeitsgericht zuständig sein.

    Wann ist das Amtsgericht und wann das Landgericht zuständig?

    Strafsachen: Während kleinere Straftaten in erster Instanz vor dem Amtsgericht verhandelt werden, ist das Landgericht für die härteren Fälle zuständig: Wenn eine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten ist oder es um schwere Verbrechen geht, etwa Mord.

    Was wird auf dem Landgericht verhandelt?

    Im Zivilprozess ist das Landgericht als zweite Instanz für Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte zuständig (§ 72 GVG), sofern nicht – wie etwa in Familiensachen – die Oberlandesgerichte zuständig sind.